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CO2-Grenzsteuer für EU-Importe aus Drittländern (CBAM)

Beschreibung

Anfang Oktober 2023 beginnt der Mechanismus eines CO2-Grenzausgleichs für den Import von Aluminium, Eisen und Stahl, Zement, Düngemitteln, eine begrenzte Zahl an Vorprodukten sowie Strom und Wasserstoff aus Nicht-EU-Ländern. Bis Ende 2025 bestehen zunächst Berichts- und Meldepflichten für die Importeure über die Gesamtmenge der jeweiligen Warenart in t., die CO2-Emissionen je Tonne Warenart sowie ggfs. über einen im Ursprungsland entrichteten CO2-Preis. Ab 2026 müssen Emissions-Zertifikate erworben werden und der Kreis der betroffenen Produkte wird sukzessive erweitert.

Wie können sich Unternehmen auf die Einführung des Grenzausgleichs vorbereiten? Antworten auf diese Frage gibt eine kostenfreie Online-Veranstaltung am 27. September, 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr, welche die südwestfälischen IHKs Arnsberg, Hagen und Siegen gemeinsam veranstalten. Dort erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen, den Ausgleichs-Mechanismus sowie Hilfestellungen zum praktischen Umgang mit dem Regelwerk.

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie den Zugangslink zu diesem Webinar. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

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Ansprechpartner zum Thema

Jens Brill

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