Telefon 0271 / 3302-0

Erfahrungsaustausch zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Beschreibung

Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet zunächst und unmittelbar Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu betrachten sowie Maßnahmen in einem jährlichen Bericht zu dokumentieren. 2024 wird der Adressatenkreis auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erweitert werden.

Die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten in der Lieferkette abgestuft, je nachdem, ob der eigene Geschäftsbereich, ein direkter Vetragspartner oder nur mittelbare Zulieferer betroffen sind. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind vielfach schon jetzt gehalten, sich mit den Anforderungen des Gesetzes zu beschäftigen, wenn sie von ihren eigenen Kunden in die Pflicht genommen werden.

Auf vermehrt geäußerten Wunsch bieten wir Ihnen am 21. Juni 2023 die Möglichkeit, sich mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern über Ihre Erfahrungen mit dem Gesetz und Ihre Herangehensweisen auszutauschen. Dieses Forum soll Unternehmen mit ähnlichen Herausforderungen vernetzen und möglichst praxisbezogene Hilfestellungen bieten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihre

Industrie- und Handelskammer Siegen

Termine

Aktuell keine Termine geplant!

Ansprechpartner zum Thema

Jens Brill

Telefon 0271 3302-160
Telefax 02761 944-540
jens.brill@siegen.ihk.de