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Hinweisgeberschutzgesetz - Anforderungen und rechtliche Fallstricke

Guten Morgen Südwestfalen

Beschreibung

Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Dass heißt, Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen bereits ab Anfang Juli die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Ende des Jahres greift die Umsetzungspflicht auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Intention des Gesetzes ist es Hinweisgeber, die Gesetzesverstöße im Unternehmen melden, vor potenziellen Repressalien zu schützen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz Mitte Mai beschlossen und überführen damit die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht. Intention des Gesetzes ist es Hinweisgeber, die Gesetzesverstöße im Unternehmen melden, vor potenziellen Repressalien zu schützen. Praktisch bedeutet es die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle im Unternehmen. Welche konkreten Anforderungen an diese gestellt werden und welche arbeitsrechtlichen Risiken es zu vermeiden gilt, erklärt Kristin Peitz (Leiterin Compliance Services von den KSP Rechtsanwälten) in diesem Webinar. Wie gewohnt haben Sie im Anschluss Zeit für Fragen und Diskussion.

Alle bisherigen Themen und Videoaufzeichnungen von “Guten Morgen Südwestfalen” finden Sie hier: www.sihk.de/gms

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Sibylle Haßler

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