Telefon 0271 / 3302-0

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Was ändert sich für Unternehmen?

Guten Morgen Südwestfalen

Beschreibung

Die systematische Erfassung der gesamten Arbeitszeit ist spätestens seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 für alle Arbeitgeber verbindlich.

Doch was heißt das konkret für Unternehmen? Wie muss die Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen und dokumentiert werden? Welche Risiken bergen eine unzureichende oder fehlende Erfassung? Mit dem 45-minütigen Webinar zum Thema „Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Was ändert sich für Unternehmen?“ setzen die südwestfälischen IHKs Arnsberg, Hagen und Siegen am 25. April 2023 um 10 Uhr die kostenfreie Webinar-Reihe „Guten Morgen Südwestfalen“ fort.  

Rechtsanwalt Maximilian Schreiner (Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte PartG mbB) wird Fragen rund um das Thema Arbeitszeiterfassung erläutern und Ihnen zeigen, wie Sie sich rechtssicher verhalten. Wie gewohnt haben Sie im Anschluss Zeit für Fragen und Diskussion.

Referent

Maximilian Schreiner

Termine

Aktuell keine Termine geplant!

Ansprechpartner zum Thema

Sibylle Haßler

Telefon 0271 3302-134
Telefax 0271 3302400
sibylle.hassler@siegen.ihk.de