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Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Was Arbeitgeber zukünftig berücksichtigen müssen

Beschreibung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gesetzgeber überholt und die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit in Deutschland eingeführt. Seit Veröffentlichung der Entscheidungsgründe zum Beschluss vom 13. September 2022 steht eindeutig fest, dass Arbeitgeber bereits heute verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit aufgezeichnet werden kann.

Wie genau die Anforderungen an die Umsetzung in der betrieblichen Praxis aussehen, ist für den Nicht-Juristen auch nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe sicherlich nicht offensichtlich. In diesem Webinar erläutert Referent
Maximilian Schreiner, Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, u. a.

  • welche unmittelbaren Maßnahmen zu empfehlen sind
  • ob nur eine elektronische Zeiterfassung zulässig ist oder auch eine handschriftliche
  • was mit „objektiv – verlässlich – zugänglich“ im Hinblick auf die Zeiterfassung gemeint ist
  • was konkret zu erfassen ist
  • ob die Zeiterfassung an den Mitarbeiter delegiert werden kann
  • wie mit Vertrauensarbeitszeit und Zeit im Homeoffice umgegangen werden kann
  • Mitbestimmungstatbestände des Betriebsrats
  • Haftungsrisiken und Sanktionen bei Missachtung

Maximilian Schreiner ist Partner der Sozietät Dr. Schreiner + Partner und als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig.

Während seines Studiums an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster setzte er bereits eindeutige Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht. Im Rahmen seines Referendariats war er bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf arbeitsrechtlich tätig.

Er berät Unternehmen bei individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Seinen Schwerpunkt setzt er im Bereich des Betriebsverfassungsrechts und der arbeitsrechtlichen Umsetzung moderner Arbeitsformen.
 

Referent

Maximilian Schreiner

Termine

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Ansprechpartner zum Thema

Tanja Wagener

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Telefax 0271 3302400
tanja.wagener@siegen.ihk.de