EU-Wistleblowing-Richtlinie ab 17.12.2021 - Was kommt auf Unternehmen zu?
Aktuelle Anforderungen an Hinweisgeberschutzsysteme in Unternehmen
Beschreibung
Am 17. Dezember 2021 tritt die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft. Bis dahin hätten alle Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht – das Hinweisgeberschutzgesetz – umsetzen müssen. Dieses Vorhaben ist in Deutschland in der Großen Koalition gescheitert.
Dennoch tritt die Richtlinie in Kraft – mit Folgen auch für heimische Unternehmen.
Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, sollen – so das Ziel der Richtlinie - künftig besser geschützt sein, Unternehmen vor Gesetzesverstößen geschützt werden. Diesen Zielen steht der Aufwand, der auf Unternehmen zukommt, gegenüber.
Von der Verpflichtung zur Einführung eines internen Hinweisgebersystems sind laut Richtlinie alle Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern Ende 2021 und mit mehr als 49 Arbeitnehmern ab 17.03.2023 betroffen.
Unternehmen sind daher gut beraten, sich rechtzeitig auf die neue Regulatorik vorzubereiten.
Webinar-Inhalt:
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Für wen gilt die neue Richtlinie?
Welche Anforderungen stellt sie an Unternehmen?
U.a.:
- Einrichtung unternehmensinterner Meldekanäle
- Wahrung der Vertraulichkeit des Hinweisgebers
- Eröffnung der Hinweismöglichkeiten für alle Personen,
die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem
Unternehmen in Kontakt stehen, d. h. eigene Mitarbeiter,
externe Geschäftspartner, Dienstleister, Auftragnehmer
und deren Mitarbeiter
Tipps & Tricks bei der Einführung eines Hinweisgeber-
systems im Unternehmen
- Welche Möglichkeiten für Meldekanäle finden sich auf
dem Markt? Welche insbesondere digitalen Lösungen
gibt es?
- Besondere Herausforderungen im Mittelstand: Worauf
müssen Unternehmen rund um die Einführung achten?
Referent ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Altenbach. Compliance-Experte Dr. Altenbach ist Geschäftsführer der LegalTegrity GmbH und Rechtsanwalt bei AC Tischendorf PartmbB.
Die Veranstaltung findet als Webinar statt. Nach Ihrer Anmeldung zum Termin erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, ein paar Tage vor der Veranstaltung eine Erinnerung an den Termin. Um späte Anmeldungen berücksichtigen zu können, senden wir Ihnen den Link, um sich in die Online-Veranstaltung einzuwählen, getrennt von der Erinnerungsmail erst kurz vor der Veranstaltung zu.
Referent
Thomas Altenbach
Termine
Aktuell keine Termine geplant!Ansprechpartner zum Thema
Tanja Wagener
Telefon 0271-3302150
Telefax 0271 3302400
tanja.wagener@siegen.ihk.de