Novellierung des Verpackungsgesetzes
Auswirkung auf Unternehmen
Beschreibung
Seit etwas mehr als zwei Jahren ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit weitreichenden Registrierungsverpflichtungen für Inverkehrbringer von Verpackungen in Kraft. Nun stehen weitere umfassende Änderungen des Regelwerks an, die ab Juli 2021 stufenweise greifen.
Für die betroffenen Unternehmen kann die Novellierung mit zahlreichen neuen Anforderungen verbunden sein. So sollen alle Verpackungen – angefangen mit Transportverpackungen bis hin zu Serviceverpackungen – bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert werden. Darüber hinaus soll mit der geplanten Ausweitung der Pfandpflicht der Einsatz von Einweggetränkeflaschen insgesamt reduziert werden. Ab Januar 2022 sollen daher sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Dosen bepfandet werden. Milch und Milchgetränke sollen 2024 folgen. Voraussichtlich ab dem Jahr 2023 sind Restaurants, Cafés und Imbisse mit entsprechendem Angebot verpflichtet, neben Einwegkunststoffbehältern und Einweggetränkebechern auch Mehrwegalternativen anzubieten. Kleine Betriebe mit insgesamt fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von maximal 80 Quadratmetern sollen von dieser Verpflichtung ausgenommen werden.
Aufgrund der anstehenden gesetzlichen Änderungen laden wir Sie herzlich am
Donnerstag, 21. Oktober 2021, 9.30 - 11.00 Uhr
zu einer Online-Veranstaltung ein. Stephan Pult, Referent für Kommunikation und Presse bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, wird Sie im Rahmen dieses Webinars über die Novellierung und deren Auswirkung informieren.
Diese Veranstaltung richtet sich unter anderem an Erstinverkehrbringer, Importeure, Hersteller, Onlinehändler, Betreiber eines elektronischen Marktplatzes, Fulfillment-Dienstleister, Gastronomen, Einzelhändler sowie Bevollmächtigte.
Referent
Stephan Pult
Termine
Aktuell keine Termine geplant!Ansprechpartner zum Thema
Roger Schmidt
Telefon 0271 3302-263
Telefax 0271 3302400
roger.schmidt@siegen.ihk.de