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Vereinfachte Grundsicherung für (Solo-)Selbstständige in Zeiten der Corona-Krise

Beschreibung

Die finanziellen Folgen von Corona auf die Wirtschaft sind immens. Der Staat hat verschiedene Hilfesysteme geschaffen und versucht, Gelder unkompliziert zur Verfügung zu stellen.

Wie sind diese Hilfen mit den bestehenden Sozialsystemen in Einklang zu bringen? Welche Gelder stehen (Solo-)Selbstständigen auch abseits der Corona-Hilfen für den eigenen Lebensunterhalt zu und wie werden diese beantragt?

Referent Henner Eckhardt, Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein, gibt einen Überblick über die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten und das Leistungsspektrum nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für (Solo)-Selbständige während der Corona-Krise. 

Der Referent informiert über den Ablauf der Antragstellung und des Bewilligungsverfahrens der vereinfachten Grundsicherung (Leistungsgewährung gem. § 67 SBG II) während der Corona-Pandemie. Dabei geht er darauf ein, wie der Bedarf bzw. der Lebensunterhalt ermittelt und inwiefern bestehendes Vermögen berücksichtigt wird sowie welche Einkommen angerechnet werden. Zudem stellt Henner Eckhardt die Besonderheiten bei selbstständigen Hilfebedürftigen dar. Der Referent liefert die notwendigen Informationen für eine Selbsteinschätzung sowie für eine erfolgreiche Antragstellung beim Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein.
 

Referent

Henner Eckhardt

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Ansprechpartner zum Thema

Daniel Lorsbach

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daniel.lorsbach@siegen.ihk.de