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Gewerbliche Schutzrechte im Überblick – und was ein NDA enthalten sollte

Ein Seminar aus der Veranstaltungsreihe „Rechtssichere Unternehmensführung“

Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

immer dann, wenn Sie als Existenzgründer oder Unternehmer neue Produktideen an einen Außenstehenden herantragen, besteht die Gefahr, dass Ihre Idee in die falschen Hände gerät und am Ende ein anderer damit Geld verdient. Ganz gleich, ob es sich um die Suche nach einem Investor oder die Suche nach einem Produzenten handelt: Der Grund, warum Sie einem Dritten Ihre Idee zugänglich machen, ist rechtlich völlig irrelevant. Gewerbliche Schutzrechte, wie das Patent oder das Gebrauchsmuster, erlauben es u.a., gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit Ihren potentiellen Vertragspartner auf vertraglicher Ebene zu verpflichten, bestimmte Informationen nur eingeschränkt oder gar nicht weiter zu verwenden. Hierzu dienen in der Regel Geheimhaltungsvereinbarungen, sogenannte  „non disclosure agreements“ (NDA). Solche Vereinbarungen werden auch genutzt, um sensible Daten z.B. bei Unternehmenskäufen zu sichern.  

Geheimhaltungsvereinbarungen sind als gewerbliche Schutzrechte im weitesten Sinne zu verstehen. Welche gewerblichen Schutzrechte es darüber hinaus gibt und was sie bei der Vereinbarung eines NDA’s zwingend beachten sollten, erfahren Sie in unserer Vortragsveranstaltung

„Gewerbliche Schutzrechte im Überblick – und was ein NDA enthalten sollte“.

Rechtsanwalt Dominik Padberg aus Olpe gibt Ihnen eine praxisnahe Einführung in die verschiedenen Arten der gewerblichen Schutzrechte und klärt darüber auf, welche Wirkung jedes einzelne Schutzrecht entfaltet. Seinen Schwerpunkt wird der Jurist auf die Geheimhaltungsvereinbarungen legen um ein Gefühl dafür zu vermitteln, an was der Unternehmer denken muss, wenn er vertrauliche Informationen einem Dritten anvertraut.

Bei Interesse bitten wir Sie, sich für die Veranstaltung bis Montag 22.07.2019 anzumelden.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass bei der IHK-Siegen nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung steht. Wir bitten Sie insoweit auf die umliegenden ggf. kostenpflichtigen Parkplätze auszuweichen.

Wir freuen uns auf Sie!

Referent

Dominik Padberg

Termine

Aktuell keine Termine geplant!

Ansprechpartner zum Thema

Nina Münker

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nina.muenker@siegen.ihk.de