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Der Subunternehmervertrag

Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

klassischer Weise kennt man ihn aus der Baubranche: den Subunternehmer. Natürlich trifft man ihn aber auch in allerlei anderen Bereichen. Einen  Subunternehmer zu beauftragen, kann vielfältige Gründe haben. Kosteneinsparung, spezielle Fähigkeiten des Subunternehmers oder die Überlastung des Hauptunternehmers sind nur einige hiervon. Vielleicht arbeiten auch Sie bereits mit Subunternehmern zusammen oder planen dies in Zukunft zu tun. 

Dann dürfte unsere Veranstaltung

„Der Subunternehmervertrag“

am Freitag, den 12. April 2019, 10.00 bis 12.30 Uhr

im Bernhard-Weiss-Saal der IHK Siegen, Koblenzer Straße 121, Siegen

 interessant für Sie sein. Wir laden Sie herzlich ein.

Rechtsanwalt Dr. Florian Schell aus Siegen, wird Ihnen branchenunabhängig die Themen vorstellen, die Sie bei Abschluss eines Subunternehmervertrages unbedingt beachten sollten und wie Sie diese in den Vertrag integrieren. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht lässt Sie hier von seinen Erfahrungen aus der Praxis profitieren und gibt Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie sinnvoller Weise Ihre Subunternehmerverträge gestalten sollten.   

Bitte melden Sie sich bis Montag, 05.04.2019, an. Im Feld „Anmerkungen/Wünsche“ können Sie gerne weitere Fragen eintragen, die im Rahmen der Veranstaltung beantwortet werden sollen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass bei der IHK Siegen nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung steht. Wir bitten Sie insoweit auf die umliegenden ggf. kostenpflichtigen Parkplätze auszuweichen.

Wir freuen uns auf Sie!

Referent

Florian Schell

Termine

Aktuell keine Termine geplant!

Ansprechpartner zum Thema

Nina Münker

Telefon 0271 3302-150
Telefax 0271 3302-44150
nina.muenker@siegen.ihk.de