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Umsetzung der EmpCo Richtlinie 2024/825 - Neue Anforderungen an Green Claims

Guten Morgen Südwestfalen

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Beschreibung

Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) hat der EU-Gesetzgeber neue Vorgaben für die Verwendung von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln („Green-Claims“) beschlossen. Eine Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird in Deutschland mit Geltungsbeginn zum 27.09.2026 in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor. Nach aktueller Rechtslage ist eine Abverkaufsfrist für vor dem 27.09.2026 produzierte Ware nicht vorgesehen. Deshalb sollten Unternehmen zeitnah eine kritische Prüfung ihrer Umweltaussagen und insbesondere der Produktaufmachung vornehmen, um wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Referent ist Suhayl Ungerer, RA, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB Berlin. 

 

 

Referent

Suhayl Ungerer

Ansprechpartner zum Thema

Hans-Peter Langer

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Hans-Peter.Langer@siegen.ihk.de