Umsetzung der EmpCo Richtlinie 2024/825 - Neue Anforderungen an Green Claims
Guten Morgen Südwestfalen
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Beschreibung
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) hat der EU-Gesetzgeber neue Vorgaben für die Verwendung von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln („Green-Claims“) beschlossen. Eine Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird in Deutschland mit Geltungsbeginn zum 27.09.2026 in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor. Nach aktueller Rechtslage ist eine Abverkaufsfrist für vor dem 27.09.2026 produzierte Ware nicht vorgesehen. Deshalb sollten Unternehmen zeitnah eine kritische Prüfung ihrer Umweltaussagen und insbesondere der Produktaufmachung vornehmen, um wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Referent ist Suhayl Ungerer, RA, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB Berlin.
Referent
Suhayl Ungerer
Ansprechpartner zum Thema
Hans-Peter Langer
Telefon 0271 3302-313
Telefax 0271 3302400
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