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Die Haftung des Geschäftsführers

Ein Seminar aus der Veranstaltungsreihe „Rechtssichere Unternehmensführung“

Beschreibung

Geschäftsführer sind für ihr Unternehmen verantwortlich. Sie sind in Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut und vertreten die Gesellschaft als Organ nach außen, gerichtlich und außergerichtlich. 

An den Geschäftsführer einer Gesellschaft wie zum Beispiel einer GmbH werden somit besondere Anforderungen gestellt. 
Neben den herausfordernden Aufgaben ist er jedoch auch enormen Haftungsrisiken ausgesetzt. Die Rechtsprechung ahndet Versäumnisse oder rechtliche Fehler von GmbH-Geschäftsführern deutlich stärker als in der Vergangenheit. 

Das im Dezember 2020 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) bringt darüber hinaus neue Handlungspflichten und Haftungsrisiken für den Geschäftsführer als Gesellschaftsorgan mit sich.

Rechtsanwalt Patrick Jüngst von der Kanzlei Schwarz-Schilling und Collegen, Kreuztal, klärt über die Handlungspflichten von Geschäftsführern auf und wie sie ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren können.

Insbesondere widmet er sich folgenden Themen:

1.    Haftungsrisiken im Gründungsstadium

2.    Haftung im Rahmen der Kapitalerhaltung

3.    Haftung im Rahmen der Unternehmensführung

4.    Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten

5.    Haftung in der Umwandlung

6.    Haftung in der Insolvenz

Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer und Betriebsleiter ebenso wie an Unternehmensjuristen, und alle, die mit dem Thema Haftung von Geschäftsführern befasst sind.

Referent

Patrick Jüngst

Termine

Aktuell keine Termine geplant!

Ansprechpartner zum Thema

Tanja Wagener

Telefon 0271-3302150
Telefax 0271 3302400
tanja.wagener@siegen.ihk.de