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Wenn der Betriebsprüfer im Laden steht...

Die unangekündigte Kassen-Nachschau ist da.

Beschreibung

Ob Einzelhandel, Gastronomie oder Taxi - Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung im bargeldintensiven Gewerbe ist die Kontrolle der Kassenführung.

Neu ist, dass die Finanzverwaltung ab dem 01.01.2018 unangekündigte Kassen-Nachschauen durchführen kann. Das bedeutet, dass der Betriebsprüfer plötzlich im Ladengeschäft steht und Zugriff auf die Kassenunterlagen verlangt sowie eine Systemprüfung vornimmt.

Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus verstärkt auf elektronische Kassensysteme und bei Führung einer "offenen Ladenkasse" auf die Erfassung von Einnahmen. Bereits kleine Fehler bei den umfangreichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben. Die Finanzverwaltung prüft die strikte Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften.

Aber was heißt das eigentlich? Was macht der Betriebsprüfer bei einer Kassen-Nachschau? Kassensysteme im Überblick – welche Besonderheiten gibt es? Wann darf eine offene Ladenkasse eingesetzt werden? Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten archiviert werden? Wie kann ich mein Personal unterweisen? Fragen, die während des Vortrags beantwortet werden.

Wir freuen uns auf Sie!

Referent

Christian Goede-Diedering

Termine

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Ansprechpartner zum Thema

Sibylle Haßler

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sibylle.hassler@siegen.ihk.de